eu-drohnenverordnung 2021
Die richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) legen ab 2021 einheitliche regeln für alle EU-Länder sowie für die Schweiz, Norwegen und Island fest. dazu gibt es für die einzelnen Mitgliedsstaaten darüber hinaus die möglichkeit eigene länderspezifische vorgaben festzulegen, die dann ebenfalls erfüllt werden müssen. nach der neuen Verordnung müssen neue drohnen von den Herstellern in eine der fünf Risikoklassen (C0, c1, c2, c3, c4) unterteilt werden. für bestandsdrohnen, also die drohnen, die bereits verkauft wurden und keine zertifizierung besitzen gibt es sonder- und Übergangsregelungen. darüberhinaus gibt es ab sofort drei Anwendungsbereiche, in denen Drohnen geflogen werden dürfen. in diesem Artikel wollen wir die neuen Regelungen einmal zusammenfassen und auf die einzelnen drohnen im markt anwenden.
Anwendungsbereiche
in der neuen eu-drohnenverordnung ist zwar die rede von insgesamt drei Kategorien, allerdings ist für die meisten piloten lediglich die sogenannte offene Kategorie wichtig. darüberhinaus gibt es noch die kategorie specific für drohnen über 25kg, die über 120m fliegen und außerhalb des sichtfeldes sowie die kategorie certified, in die zulassungsfähige drohnen fallen, die z.b. menschen oder Gefahrgut transportieren. aber auch in der offenen kategorie gibt es folgende grundsätzliche regeln einzuhalten:
man muss mind. 16 jahre alt sein (ausnahme: drohne ist in klasse c0 klassifiziert und demnach ein Spielzeug)
jeder drohnenpilot muss sich beim Luftfahrt bundesamt online registrieren
die Registrierungsnummer muss dann an der drohne angebracht werden (ausnahme: drohnen unter 250gr und ohne Kamera bzw. c0 Klassifizierung)
eine drohnenhaftpflichtversicherung
maximale Flughöhe von 120 metern
abstand zu Flugplätzen von mind. 1,5 kilometern
abstand zu Autobahnen, zugstrecken, kraftwerken etc. von mind. 100 metern
Privatsphäre beachten: Flug über Wohngrundstück nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers
die offene kategorie ist allerdings noch in drei Unterkategorien eingeteilt. welche drohne in welche kategorie fällt und somit wo fliegen darf, hängt von ihrem Gewicht und ihrer große ab. dazu unten mehr. die unterkategorien grenzen sich wie folgt ab:
Unterkategorie a1
in der unterkategorie a1 dürfen drohnen der Klassen c0 und c1 fliegen. sie sind sehr leicht und birgen somit ein geringeres Risiko. für drohnen der kategorie c0, also leichter als 250gr gilt, dass sie sogar unbeteiligte Personen überfliegen dürfen und es muss kein eu-drohnenführerschein vorliegen. für drohnen der kategorie c1 - leichter als 900gr - ist der Überflug von personen verboten. dennoch darf die drohne mit kleinem eu-drohnenführerschein auch in dicht besiedelten gebieten bewegt werden.
Unterkategorie a2
drohnen unter 4 Kilogramm dürfen in dieser kategorie geflogen werden. der Mindestabstand zu menschen beträgt 30 meter, im slowmodus der drohne sogar nur 5 meter. allerdings muss hierfür der große eu-drohnenführerschein vorliegen. die Voraussetzung für den großen führerschein ist die erfolgreiche Beendigung der Prüfung des kleinen führerscheins. die unterkategorie a2 dient auch als Erweiterung der kategorie a3, denn bis zum 1.7.24 können piloten von bestandsdrohnen hier mehr Freiheiten bekommen.
Unterkategorie a3
die größten drohnen, nämlich der klassen c3 und c4 (bis 25kg), dürfen in dieser kategorie fliegen. aus diesem grund sind hier auch die größten Restriktionen gegeben. es muss ein mindestabstand von 150 metern zu menschen, dicht besiedelten gebieten, Erholungsorten und Industrieanlagen eingehalten werden. die Grundlage hierfür ist der kleine eu-drohnenführerschein. diese regeln sind wie gesagt bis zum 1.7.24 ausdehnbar, wenn man zusätzlich die prüfung für den großen drohnenführerschein ablegt.
für die meisten drohnen wird demnach mind. ein kleiner eu-drohnenführerschein benötigt. diesen könnt ihr ganz einfach kostenlos auf der seite des luftfahrt Bundesamtes bekommen. hierfür müsst ihr zunächst das online training absolvieren, ehe ihr einen Testfragebogen mit 20 multiplechoice-fragen ausfüllen müsst und dann zum finalen test mit 40 fragen gelangt. hier für habt ihr 40 Minuten zeit und müsst am ende mind. 75% der fragen richtig haben. das alles schafft man gut an einem ruhigen Abend oder Sonntagnachmittag in 2 bis 3 stunden. wenn ihr den test bestanden habt, bekommt ihr euren kleinen eu-drohnenführerschein per pdf-zugesendet. wichtig: die Registrierungsnummer auf der führerschein ist nicht die e-id, die auf der drohne angebracht werden muss. diese ist nochmal separat im Portal des luftfahrt bundesamtes aufgeführt.
Bestandsdrohne vs. zertifizierte drohne
wenn man sich ein bisschen mehr mit der neuen verordnung auseinandersetzt, dann liest man immer wieder von bestandsdrohnen und zertifizierten drohnen. wichtig ist dabei zu wissen, dass die Hersteller der drohnen erst ab dem 1.1.2023 dazu verpflichtet sind neu auf den markt gebrachte drohnen zertifizieren zu lassen.
„es gibt noch keine zertifizierten drohnen!“
demnach ist jede drohne, die ihr zuhause stehen habt eine Bestandsdrohne. und selbst drohnen, die ihr dieses oder nächstes jahr noch kauft, werden vermutlich bestandsdrohnen sein. erst ab 2023 sind die Zertifizierungen Pflicht. mit Hilfe dieser Kennzeichnung soll es den kunden leichter gemacht werden die Einsatzgebiete und -möglichkeiten abzuschätzen. und so sehen sie aus:
c0- <250gr
leichter als 250 gramm
max. Höchstgeschwindigkeit von 19m/s
darf in Bereichen fliegen in denen auch unbeteiligt personen überflogen werden dürften
c1 - <900gr
leichter als 900 gramm
max. Höchstgeschwindigkeit von 19m/s
darf nicht in Bereichen fliegen in denen auch unbeteiligt personen überflogen werden dürften
c2 - <4kg
leichter als 4kg
horizontaler mindestabstand von 30 metern zu personen
im slow modus mindestabstand von 5 metern zu personen
ein Höhenmesser, Fernidentifizierung und geo-sensibilisierung müssen verbaut sein
c3 - <25kg
leichter als 25kg
mindestabstand von 150 metern zu personen, wohnsiedlungen etc.
ein Höhenmesser, Fernidentifizierung und geo-sensibilisierung müssen verbaut sein
c4 - <25kg
leichter als 25kg
mindestabstand von 150 metern zu personen, wohnsiedlungen etc.
Darüber hinaus wurden von der EASA die Klassen C5 und C6 ergänzt, die jedoch für die offene Kategorie in der Regel keine Bedeutung haben.
aktuelle drohnen
für viele stellt sich nun die frage, was darf ich mit meiner aktuellen drohne überhaupt noch und was brauche ich, um meine drohne überhaupt legal fliegen zu dürfen. wir haben dies für die drei meistverkauftesten drohnen des Marktführers dji einmal genau aufgelistet:
dji mini 2
kein führerschein
Registrierung beim lba
e-id auf drohne anbringen
haftpflichtversicherung
flug in allen unterkategorien
dji Mavic Air 2
mind. kleiner führerschein
Registrierung beim lba
e-id auf drohne anbringen
haftpflichtversicherung
flug in unterkategorie a3*
dji mavic 2
mind. kleiner führerschein
Registrierung beim lba
e-id auf drohne anbringen
haftpflichtversicherung
flug in unterkategorie a3*
fpv
kleiner führerschein ab 250gr
registrierung beim lba
e-id auf drohne anbringen
haftpflichtversicherung
2. Person zur beobachtung**
* bis zum 1.7.24 besteht die Übergangsregelung, dass man durch ablegen der prüfung zum großen eu-drohnenführerschein diese drohne auch in der kategorie a2 fliegen darf.
** beim fliegen von fpv drohnen muss neben dem Pilot eine zweite geschulte Person anwesend sein, die den Luftraum beobachtet, da der pilot dies durch die fpv Brille nicht kann.
wenn das für euch zu viel text war, dann gibt es die regeln und eine Kaufberatung 2021 auch noch in form von zwei YouTube videos.
alle infos und genauen regelungen sind noch einmal auf der seite des Luftfahrt Bundesamtes zu finden. dort könnt ihr auch euren eu-drohnenführerschein machen.